EU-BERUFSKRAFTFAHRER WEITERBILDUNGEN // Allgemeine Informationen
Seminarwoche – einzelne Wochentage – Samstagsschulungen – Abendschulungen
Alle Termine und Preise finden Sie unter:
Schulungen 1 – 5 Seminarwoche / Wochentags
Schulungen 1 – 5 Samstagsschulungen
Weiterbildung für Bus- und Lkw-Fahrer
Eine weitere Neuerung ist für Bus- und Lkw-Fahrer die vorgeschriebene Weiterbildung. Werden Fahrten durchgeführt, für die eine Grundqualifikation erforderlich ist, muss alle 5 Jahre an einer mindestens 35 Stunden Weiterbildung à 60 Minuten teilgenommen werden. Die Weiterbildung kann auf 7 Stunden pro Jahr verteilt werden. Bei der Weiterbildung ist nur die Teilnahme erforderlich (keine Prüfung).
Besitzt der Fahrer beide Grundqualifikationen, für den Personen- und Güterkraftverkehr, muss er nur einmal 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Von dieser Neuerung ist nicht nur der Personenkreis betroffen, der die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation erworben hat, sondern auch alle Anderen die vor den Stichtagen die Fahrerlaubnis erworben haben.
Sollte der Fahrer bei der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis die Nachweise zur Weiterbildung nicht vorlegen können, wird ihm die Schlüsselzahl 95 (mit Gültigkeitsdauer) im Führerschein nicht eingetragen. Diese Schlüsselzahl ist notwendig, um gewerbliche Fahrten im Personen- und Güterkraftverkehr durchzuführen. Wer den Führerschein nicht gewerblich einsetzt, sondern nur privat oder für bestimmte Fahrten, für die keine Grundqualifikation erforderlich ist, benötigt keine Weiterbildung.
Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen 5 Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation. Fahrer welche die Fahrerlaubnis vor den Stichtagen erworben haben, müssen spätestens 5 Jahre nach den Stichtagen diese nachweisen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils 5 Jahren zu wiederholen.
Schulungsaufteilung Bus gemäß der Kenntnisbereiche der BKrFQV
Wichtige Informationen finden Sie auf der IHK Internetseite
www.ihk-nordwestfalen.de unter den Punkten
- Branchen – Verkehr/Logistik
- Themen – EU-BKF-Zusatzqualifikation
Die Lernfelder (je 7 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten) sind für Bus und LKW Fahrer geeignet, wobei speziell auf Fahrdynamik und Assistenzsysteme eingegangen wird.
Unsere Schulungen finden in unseren Schulungsräumen im Schulungsstreffpunkt Coesfeld an der Dülmener Straße 144, Bocholt, Rheine, Greven, Gronau Epe und Warendorf-Enniger statt.
Nach Abnahme der IHK und der Bezirksregierung könnten wir auch Schulungen bei Ihnen im Betrieb oder in einem anderen Besprechungsraum z. B. im Hotel in Ihrer Nähe durchführen.
Sprechen Sie uns an, wir finden zusammen für Sie die beste Lösung.
Telefon: 02871 – 12584 oder E-Mail:
Die Schulungen werden mit folgenden Kenntnisbereichen bescheinigt:
Wirtschaftliches Fahren – 01, 02 und 03 (Kenntnisbereich Lkw 1.1, 1.2, 1.3)
Kinematische Kette, Kenntnis der technischen Merkmale, Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Ladungssicherung – 05 (Kenntnisbereich Lkw 1.4)
wirkende Kräfte auf das Kraftfahrzeug, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung, Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumes Verteilung der Ladung / Überladung der Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten der Verpackung und Lastträgern, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Einsatz des Umschlaggeräts, Fähigkeit zur Gewährleistung Sicherheit / Komfort der Fahrgäste
Sozialvorschriften – 07 (Kenntnisbereich Lkw 2.1)
Höchstzulässige Arbeitszeiten, Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnung, Sanktionen, Grundsätze, Anwendungen und Auswirkungen der
Verordnung, Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten
Vorschriften für den Güterkraftverkehr – 08 (Kenntnisbereich Lkw 2.2, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7)
Beförderungsgenehmigungen, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR, Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskomissionäre, Besondere Begleitdokumente für die Güter, Sonstige Vorschriften für den Güterverkehr
Sicherheit / Positives Image – 10, 11, 12,13, 14, 15 u. 16 (Kenntnisbereiche Lkw 3.1, 3.4, 3.5)
Bewusstseinsbildung für Risiken und Arbeitsunfälle, Kriminalität und Schleusung Gesundheitsschäden vorbeugen, Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen, Image, Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
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